Ich vertrete den Bürgervorsteher der Stadt Elmshorn in dessen Abwesenheit, oder wenn er Repräsentationstermine nicht selbst wahrnehmen kann. Dazu gehören u.a. Besuche bei Brautpaaren mit hohen Ehrentagen wie Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeiten. Ebenso habe ich den Bürgervorsteher schon bei Einbürgerungszeremonien oder bei der Einweihung der neuen Rettungsleitstelle des Kreises Pinneberg vertreten.
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung und wird aus ihrer Mitte gewählt. Er ist wie die anderen Gemeindevertreter ehrenamtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehören:
Vorsitz der Gemeindevertretung, Einladung zu Sitzungen und Leitung der Versammlung,
Sprecher der Gemeindevertretung,
Er vertritt die Belange der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister und in gerichtlichen Verfahren,
Er ist Ansprechpartner für die Bürger für Anfragen an die Gemeindevertretung,
Er vertritt bei öffentlichen Anlässen gemeinsam mit dem Bürgermeister die Stadt oder die Gemeinde,
Einberufung und Leitung von Einwohnerversammlungen
Auszug aus der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003:
§33 (4):
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt in Gemeinden mit hauptamtlicher Bürgermeisterin oder hauptamtlichem Bürgermeister die Bezeichnung Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher, in kreisfreien Städten Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident. In kreisangehörigen Städten über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Hauptsatzung abweichend von Satz 1 bestimmen, dass die oder der Vorsitzende der Stadtvertretung die Bezeichnung Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident führt.
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung
Neben dem Amt des stellvertretenden Bürgervorstehers, übe ich das Amt des Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung aus.
Das Aufgabengebiet des Ausschusses umfasst Kultur- und Heimatpflege, kulturelle Einrichtungen, Weiterbildung, Stadtarchiv, Büchereiwesen, Städtepartnerschaften und städtische Patenschaften.
Der Auschuss hat den Runden Tisch Kultur gebildet, den ich gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten leite.
Auch die vom Ausschuss eingerichtete „AG Volkstrauertag“ wird von mir geleitet.
Außerdem habe ich die Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die vom Ausschuss gefassten Beschlüsse.